Kurzantwort: Beim Hausanschluss gilt in Bremen die Grundstücksgrenze als Trennlinie. Leitungen auf dem eigenen Grundstück sind Sache des Eigentümers, der öffentliche Kanal Sache der Stadt. Bei einer Verstopfung an der Grundstücksgrenze klärt ein Fachbetrieb mit Kamerainspektion, wo genau das Problem sitzt.
Was ist der Hausanschluss oder Kanalanschluss?
Der Hausanschluss verbindet das private Grundstücksentwässerungssystem mit dem öffentlichen Abwasserkanal unter der Straße. Diese Leitung verläuft vom Revisionsschacht auf dem Grundstück bis zur Einmündung in den städtischen Kanal. In Bremen ist die sogenannte Grundstücksanschlussleitung Teil der privaten Hausinstallation und liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Wer ist bei einer Verstopfung zuständig?
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt:
- Innerhalb des Grundstücks: Eindeutig Sache des Grundstückseigentümers. Er muss auf eigene Kosten reinigen lassen.
- An der Grundstücksgrenze oder im Bereich der Anschlussleitung: In der Regel noch Eigentümer-Zuständigkeit, da diese Leitung privatrechtlich zum Grundstück gehört.
- Im öffentlichen Kanal unter der Straße: Zuständigkeit der Stadt Bremen bzw. der hanseWasser Bremen GmbH als Abwasserentsorgerin.
Wie erkennt man, wo das Problem liegt?
Ohne Kamerainspektion lässt sich der genaue Ort einer Verstopfung oder eines Defekts in der Grundleitung kaum bestimmen. Ein Fachbetrieb führt eine Kamerafahrt durch und dokumentiert, an welchem Punkt des Leitungssystems das Problem besteht. Das ist auch die Grundlage für eine eventuelle Auseinandersetzung mit der Stadtentwässerung über die Zuständigkeit.
Typische Ursachen im Hausanschlussbereich
- Wurzeleinwuchs durch Bäume auf dem Grundstück oder im Straßenbereich
- Versatz an Rohrverbindungen durch Bodensetzungen
- Fettablagerungen und organische Verstopfungen
- Eingestürzte oder gebrochene Rohrsegmente, besonders bei alten Ton- oder Betonrohren
- Fehlanschlüsse, bei denen Regenwasser und Schmutzwasser in falsche Kanäle geleitet werden
Reinigung der Grundstücksanschlussleitung
Für die Reinigung der privaten Grundstücksanschlussleitung beauftragen Sie als Eigentümer einen Rohrreinigungsbetrieb. Das Vorgehen ist in der Regel:
- Zugang über den Revisionsschacht auf dem Grundstück
- Hochdruckspülung der Leitung bis zum öffentlichen Kanal
- Bei Bedarf: Rohrkamera-Inspektion zur Zustandsdokumentation
- Befundbericht mit Empfehlung für weitere Maßnahmen
Was wenn der städtische Kanal verstopft ist?
Wenn die Kamerainspektion zeigt, dass das Problem im öffentlichen Kanal liegt, wenden Sie sich an die hanseWasser Bremen GmbH. Sie ist für das öffentliche Kanalnetz in Bremen zuständig und behebt Verstopfungen oder Schäden auf eigene Kosten. Den Nachweis, dass das Problem im öffentlichen Kanal liegt, liefert der Befundbericht des von Ihnen beauftragten Fachbetriebs.
Präventive Reinigung empfohlen
Eigentümer älterer Immobilien in Bremen sollten die Grundstücksanschlussleitungen alle fünf bis zehn Jahre reinigen und inspizieren lassen. Das erkennt Schäden frühzeitig und verhindert kostspielige Notfälle. Eine schadhafte Anschlussleitung kann auch zu Grundwassereintritt führen, der das Kanalnetz und die Umwelt belastet.